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   BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62   

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https://dejure.org/1963,6777
BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62 (https://dejure.org/1963,6777)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1963 - VI A 1.62 (https://dejure.org/1963,6777)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1963 - VI A 1.62 (https://dejure.org/1963,6777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für dienstrechtliche Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz betreffende Klagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62
    Im übrigen besteht für die Einbeziehung des Bundesamtes für ... in die Privilegierung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO schon deswegen keine Veranlassung, weil nach dem Willen des Gesetzgebers die erst und eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf engbegrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. hierzu auch BVerfGE 8, 174 [BVerfG 10.06.1958 - 1 BvF 1/56] zu § 9 Abs. 1 BVerwGG).
  • BVerwG, 11.09.1963 - V B 11.63

    Verweisung bei instanzieller Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62
    Der Rechtsstreit war daher wegen instanzieller Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrag des Klägers gemäß § 83 VwGO an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. auch Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG V B 11.63 -[ZLA 1963 S. 362]).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

    Darüber hinaus legt die Tatsache, dass es sich bei der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Ausnahmebestimmung handelt und dass nach dem Willen des Gesetzgebers die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1 und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 A 1/84 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 11), eine enge Auslegung nahe.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 A 1.84

    Streitigkeiten - Anfragen - Informationsübermittlung - Asylverfahren -

    Eine den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz einbeziehende erweiternde Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO ist nicht vertretbar, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Beschluß vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - (Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1) in Auseinandersetzung mit der in der Literatur vereinzelt vertretenen gegenteiligen Auffassung dargelegt hat.
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